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BKL-Ausbildungsrichtlinien: Studium

Die Ausbildungsrichtlinien des BKL legen fest, wie ein Studium der Klinischen Linguistik aussehen muss, damit es vom BKL anerkannt werden kann.

Kultusministeriell genehmigten Studiengänge der Klinische Linguistik/Patholinguistik werden vom BKL uneingeschränkt, d.h. inklusive einer integrierten praktischen Ausbildung anerkannt.

Darüber hinaus können Studiengänge sowohl in Deutschland als auch im Ausland anerkannt werden, die einen von der Universität bescheinigten Studienschwerpunkt "Klinische Linguistik/Patholinguistik" anbieten. Solche Studiengänge müssen durch eine praktische Zusatzausbildung entsprechend den BKL-Ausbildungsrichtlinien ergänzt werden.

Der Abschnitt "Akademische Ausbildung" der BKL-Ausbildungsrichtlinien macht die Anerkennung eines Studiums der Klinischen Linguistik von bestimmten Hauptfach-Nebenfach-Kombinationen, Studienschwerpunkten und Studieninhalten anhängig.

BKL-Ausbildungsrichtlinien

II. Abschnitt: Akademische Ausbildung

§ 2 Studium

Erforderlich ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium "Klinische Linguistik", wobei es sich grundsätzlich um einen Diplom- oder Magister-/Master-Studiengang handeln sollte, in dem alle nachfolgend spezifizierten Inhalte integriert sind. Soweit es sich nicht um einen grundständigen und kultusministeriell genehmigten Studiengang Klinische Linguistik/Patholinguistik handelt, kann ein Diplom- oder Magisterstudiengang der nachfolgend bezeichneten Ausrichtung anerkannt werden


§ 3 Hauptfach

(1) Das Hauptfach muß Linguistik, Psycholinguistik oder Phonetik sein. Der Studienschwerpunkt im Hauptfach muß inhaltlich auf dem Bereich „Störung der Sprache und Sprechmotorik" liegen. Solche Studienschwerpunkte können z.B. unter der Bezeichnung "Neurolinguistik", "Klinische Linguistik", "Patholinguistik" o.ä. angeboten werden. Ein solcher Studienschwerpunkt muß von der Hochschule und dem BKL ausdrücklich bescheinigt werden. Außerdem muß sichergestellt sein, daß alle relevanten Teilgebiete der Klinischen Linguistik innerhalb des Grund- und Hauptstudiums belegt werden können. Der Besuch der Lehrveranstaltungen zu den unten ausgeführten obligatorischen Teilbereichen muß im einzelnen nachgewiesen werden können.

(2) In begründeten Einzelfällen kann das Hauptfach auch Germanistische Linguistik oder Kommunikationswissenschaft sein, wenn an der jeweiligen Hochschule nur innerhalb dieses Faches ein entsprechender Studienschwerpunkt möglich ist. Wenn das Hauptfach Phonetik ist, muß eines der Nebenfächer Linguistik oder Psycholinguistik sein und ein Studienschwerpunkt "Klinische Linguistik" o.ä. nachgewiesen werden können.


§ 4 Nebenfächer

Eines der Nebenfächer muß entweder Psychologie, Neuropsychologie, Neurologie oder Sprachheilpädagogik sein. Das zweite Nebenfach sollte eine inhaltlich sinnvolle Ergänzung darstellen. Neben den Fächern Psychologie, Neurologie und Sprachheilpädagogik kommen hierfür insbesondere die Fächer Phonetik, Pädagogik, Medizinische Psychologie oder Philologien in Betracht.


§ 5 Zusätzliche Studienschwerpunkte

Soweit sie nicht durch die gewählte Fächerkombination abgedeckt sind, müssen relevante Kenntnisse in den Fächern Phoniatrie, Neurologie und Psychologie durch Belegung nachgewiesen werden.


§ 6 Relevante Teilgebiete der Klinischen Linguistik

Obligatorische Teilgebiete der Klinischen Linguistik, die in Lehrveranstaltungen zu belegen sind, sind:

I. Linguistische und psycholinguistische Grundlagen
Syntax und Morphologie
Semantik und Pragmatik
Phonologie und Phonetik
Text und Gespräch
Psycholinguistik des Spracherwerbs*
Psycholinguistische Modelle der Sprachverarbeitung (z.B. Logogen-Modell, Levelt)

II. Interdisziplinäre Grundlagen
Phoniatrische/sprechwissenschaftliche Grundlagen (Stimme, Atmung, Rede und ihre Störungen)
Neurologische Grundlagen des Sprechens und der Kommunikation (Pathophysiologie, Neuroanatomie, Ätiologien)
Pädiatrie*
Psychologische Grundlagen (kognitive Psychologie, Lernpsychologie)
Methodenlehre/Statistik
Professionelle Kommunikation (z.B. Therapeutenverhalten, Arzt-Patient-Kommunikation) Pädagogik (Sprachbehindertenpädagogik, Sonderpädagogik)*

III. Klinische Linguistik - Erworbene Sprach- und Sprechstörungen
Erworbene Störungen der Sprache (Aphasie, Demenz)
Erworbene Störungen der Schriftsprache (Alexien und Agraphien)
Erworbene phonetische Störungen (Dysarthrophonie, Sprechapraxie)
Dysphagien
Vertiefungen zu mindestens einem Teilgebiet der erworbenen Sprach- und Sprechstörungen (z.B. Agrammatismus, phonologische Störungen)
Kognitive Neurolinguistik (Fallanalysen)
Diagnostische Methoden in der Klinischen Linguistik
Methoden der Intervention in der Klinischen Linguistik

IV. Klinische Linguistik - Entwicklungsbedingte Störungen*
Spezifische Sprachentwicklungsstörungen
Sprachentwicklungsstörungen bei komplexen Behinderungen
Phonetisch-phonologische Störungen
Hörverarbeitung
Kindliche Hörstörungen und Cochlea Implantat
Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten und Rhinolalien

* Die gekennzeichneten Bereiche sind nur dann abzudecken, wenn für diesen Bereich eine zulassungsfähige Ausbildung angestrebt wird.



§ 7 Übergangsregelungen

Übergangsregelungen können vom BKL erlassen werden.