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Mitgliedsbeiträge BKL
 
Ordentliche Mitglieder 
Angestellte in Klinik, Praxis, Uni oder Institut 150 €
  Selbstständige, Freiberufler, Praxisinhaber Ost 300 €
  Selbstständige, Freiberufler, Praxisinhaber West 350 €
  Geringverdiener (Arbeitslose, Elternzeit,
Wehr-/Ersatzdienst, Rentner, Praktikanten (LiP))
40 €
Außerordentliche Mitglieder
  Studenten 40 €
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Beitragsbemessung

1. Als Berechnungsgrundlage für den Beitrag gilt das Kalenderjahr. Es gibt keine Teilbeiträge.
2. Der jährliche Beitrag ist bis zum 1. Juni des Jahres zu überweisen. Der Einzug des Jahresbeitrages erfolgt bis zum 1. Juni des Jahres.
3. Neue Mitglieder, die bis zum 31.10. des Jahres eingetreten sind, zahlen den Beitrag für das laufende Jahr. Es gilt das Datum der Eintrittserklärung an die Geschäftstelle.
4. Eine Statusänderung nach dem 15.02. eines Jahres wird erst im nachfolgenden Jahr für die Beitragsbemessung wirksam.
5. Zur Beitragsstufe Geringverdiener:
5.1. Grundsätzlich muss vor der Einstufung in diese Beitragstufe eine schriftliche Mitteilung bzw. der Studentenausweis bis zum 15.02. eines Jahres bei der Geschäftstelle vorliegen. Die schriftliche Mitteilung über eine Statusänderung oder das Fortbestehen des vorjährigen Status muss bis zum 15.02. in der Geschäftstelle eingegangen sein. Für nach diesem Stichtag eingegangene Nachweise kann keine Rückforderung gewährt werden. Für wahrheitswidrige Mitteilungen wird rückwirkend eine Korrektur vorgenommen. Zur Inkrafttretung siehe Punkt 4.
5.2. Zu dieser Beitragsstufe zählen :
- Studenten
- Lip
- Rentner
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Arbeitssuchende und Geringverdiener im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
- Mutterschutz bzw. Elternzeit
6. Eine ruhende Mitgliedschaft sieht der Verein nicht vor
7. Der Austritt aus dem Verein ist in § 4 Abs. 2 der Vereinssatzung geregelt. Darin ist ein zweimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres festgelegt worden .Bei einem Austritt nach dem 31.10. wird der volle Beitrag für das kommende Jahr erhoben. Eine Kündigung kann nur schriftlich per Post an die Geschäftsstelle erfolgen.