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Ich studiere derzeit Germanistik mit Schwerpunkt Linguistik auf Bachelor an der LMU München. Nach meinem Bachelorstudium würde ich gerne in die Richtung klinische Linguistik oder Sprachtherapie gehen. Meine derzeitigen Module in Linguistik habe ich daher versucht, möglichst psycholinguistisch auszurichten. Jetzt habe ich gehört, dass im letzten Jahr eine Rahmenvereinbarung mit der Uni Salzburg geschlossen wurde, nachdem Absolventen des Masters Linguistik mit klinischer Linguistik als Schwerpunkt zum Lipp-Jahr zugelassen werden können. Meine Frage wäre deshalb, ob es dafür unbedingt nötig ist, beide Studiengänge, sowohl Bachelor als auch Master, an der Uni Salzburg zu absolvieren, oder ob es für mich reichen würde, zu belegen, dass ich in meinem Bachelorstudium in München die von Ihnen geforderten Module erfüllt habe. Gibt es für mich, abgesehen vom EMCL und hoffentlich Salzburg, noch andere Möglichkeiten, einen Master in klinischer Linguistik mit Hoffnung auf ein Lipp-Jahr zu abslvieren, oder sollte ich mich eher auf ein weiteres grundlegendes Studium einstellen? |
| Anwort
des BKL: |
Es gibt eine Rahmenvereinbarung zur postgradualen Ausbildung zwischen den Unis Salzburg und Bochum und dem BKL, die den Zugang der dortigen Studenten zum LiP des BKL erleichtern: http://www.bkl-ev.de/studium/Deutschland.php http://www.bkl-ev.de/studium/Europa.php
Das bedeutet aber nicht, dass Absolventen der Uni München vom LiP ausgeschlossen wären. Wenn Sie Ihren Bachelor mit einem Master in München kombinieren und mit Ihrem Gesamtstudium die Voraussetzungen des BKL zur Zulassung zum LiP erfüllen, können Sie die Zulassung zum LiP auch mit einem Abschluss in München beantragen: http://www.bkl-ev.de/studium/Ausbildungsrichtlinien_Studium.php
Sie können aber auch den Bachelor in München mit dem Master in Salzburg oder Bochum kombinieren. Dann gilt für Sie selbstverständlich die Rahmenvereinbarung zur postgradualen Ausbildung dieser Unis mit dem BKL.
Wenn Sie den Bachelor in München mit dem Master in Potsdam oder Bielefeld kombinieren, kann das LiP sogar entfallen, weil der BKL diese Studiengänge inklusive der in das Studium integrierten praktischen Ausbildung anerkennt: http://www.bkl-ev.de/studium/Deutschland.php
Dr. Norbert Rüffer
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Frage: |
Ich bin Klinische Linguistin,BKL, und habe mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Wie sollte ich nach TVöD eingruppiert werden? Ich habe 11 Jahre Berufserfahrung an unterschiedlichen Einrichtungen. |
| Anwort
des BKL: |
Welches Gehalt gefordert werden kann/soll, ist leider wirklich ein sehr schweres Thema. Die untere Grenze sollte ein Gehalt entsprechend TVöD E9 sein - das wird sogar für Logopäden in den meisten Einrichtungen akzeptiert. Als klinische Linguistin sind Sie natürlich eigentlich in eine deutlich höhere Gehaltsstufe einzugliedern, nämlich TVöD E13. Es gibt auch einige (wenige) Kliniken, die akademisch bezahlen. Vielleicht können Sie herausbekommen, wie die bisherige Gehaltsstruktur in der Einrichtung ist, bzw. ob nur Logopäden oder auch andere akademische Sprachtherapeuten angestellt sind. Vermutlich hilft nur pokern: stellen Sie Ihre akademische Qualifikation heraus und welchen zusätzlichen Nutzen Sie für die Einrichtung gegenüber einem Logopäden hätten. Insbesondere in Kliniken wird die Außendarstellung immer wichtiger und da kann es ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn die Einrichtung mit hochqualifizierter Therapie werben kann. Im Zweifelsfall verlangen Sie zunächst das, was Ihnen als akademische Sprachtherapeutin zusteht und wenn das nicht akzeptiert wird, verringern Sie Ihre Forderung. Auf http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ finden Sie übrigens einen recht guten TVöD-Rechner, mit dem Sie die Gehaltsstufen in konkrete Zahlen umwandeln können.
Ralf von der Heide Beirat Arbeitnehmer im dbs
vonderheide@dbs-ev.de
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Bei Stellenanzeigen für sprachtherapeutische Berufe, z. B. bei Sozialpädiatrischen Zentren, werden meist nur Logopäden oder Sprachheilpädagogen gesucht. Qualifiziert eine Kassenzulassung des BKL den Klinischen Linguisten generell auch für solche Stellen, oder ist das von Fall zu Fall mit der Institution abzusprechen? Mir scheint fast, eine Ausbildung als Logopäde bzw. Logopädin eröffne einem mehr Möglichkeiten als ein Studium Klinischer Linguistik. |
| Anwort
des BKL: |
Ein Abschluss der Studiengänge in Potsdam, Bielefeld und Marburg bzw. die Anerkennung durch den BKL ermöglichen eine uneingeschränkte Kassenzulassung klinischer Linguisten für den Bereich Sprachtherapie. Wir gehen deshalb davon aus, dass vom BKL anerkannte Klinische Linguisten bei Stellenbesetzungen im Bereich Sprachtherapie die gleichen Chancen wie Absolventen anderer anerkannter sprachtherapeutischer Ausbildungen haben.
Dr. Norbert Rüffer
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Frage: |
Ich habe Klinische Linguistik mit einen Magisterabschluss studiert und arbeite bereits seit 2 Jahren in einer logopädischen Praxis. Könnte ich mich mit meinem Abschluss selbständig machen und wie wäre der Vorgang? |
| Anwort
des BKL: |
Selbstständig machen können Sie sich nur mit einer Kassenzulassung und eine Kassenzulassung bekommen Sie nur, wenn Sie sich vom BKL anerkennen lassen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch den BKL entnehmen Sie bitte den BKL-Ausbildungsrichtlinien: http://www.bkl-ev.de/ausbildung/index.php
Dr. Norbert Rüffer
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ausbildung/
| praxis/
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Ich studieren derzeit Sprachwissenschaft an der Uni Konstanz. Dort wird auch ein Masterstudiengang "Speech and Language Processing" angeboten und ich überlege mir ob ich diesen absolvieren soll. Ich würde gerne im Bereich der Sprachtherapie arbeiten. Ich weiß, dass dieser Studiengang nicht voll von Ihnen anerkannt wird, aber wird er denn teilweise anerkannt? Und wenn ja was müsste ich noch zusätzlich für eine Ausbildung machen, damit er voll anerkannt wird? Um auch Kassenzulassung zu bekommen und so weiter.... |
| Anwort
des BKL: |
Der BKL erkennt nur die Masterabschlüsse in Potsdam, Bielefeld und Marburg uneingeschränkt an. In allen anderen Fällen eines Studiums der Klinischen Linguistik legt der BKL seine (!) Ausbildungsrichtlinien bei einer Entscheidung über eine mögliche Anerkennung zugrunde. Diskrepanzen zwischen den theoretischen Qualifikationen, die Sie im Rahmen eines Studiums in Konstanz erwerben würden, und dem, was der BKL fordert, müssten Sie dann durch eine ergänzende theoretische Ausbildung - z.B. in Form von (vom BKL anerkannten) Fortbildungen - ausgleichen. Über die theoretische Ausbildung hinaus verlangt der BKL für eine Anerkennung eine ergänzende klinische Ausbildung in Form eines dreimonatigen studienbegleitenden und einjährigen Postgraduiertenpraktikums an einer vom BKL anerkannten Einrichtung. Bei einem Masterstudium in Potsdam, Bielefeld oder Marburg wird die in das Studium integrierte praktische Ausbildung vom BKL anerkannt, d.h. ein zusätzliches Postgraduiertenpraktikum kann entfallen.
Dr. Norbert Rüffer
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Ich bin in meinem letzten Studienjahr mit Hauptfach Phonetik (Nebenfächer Sprachheilpädagogik und Neuropsychologie) und würde nach Beendigung meines Studiums gerne die Zusatzausbildung zur Klinischen Linguistin absolvieren. daher zwei Fragen: 1) Wie kann ich mein mehr als dreimonatiges Praktikum bei Ihnen anerkennen lassen, um mich später für die Zusatzausbildung zu bewerben? 2. Kann ich nur an den von Ihnen angegebenen Stellen mein Postgraduiertenpraktikum absolvieren oder wäre dies auch an anderen Einrichtungen möglich, sofern sich dort ein interner Supervisor findet? |
| Anwort
des BKL: |
Die vom BKL verlangte klinische Ausbildung in Form eines dreimonatigen studienbegleitenden Praktikums und eines einjährigen Postgraduiertenpraktikums ist durch die BKL-Ausbildungsrichtlinien geregelt.
Diese legen für das studienbegleitende Praktikum weniger strenge Maßstäbe an als für das Postgraduiertenpraktikum. Das studienbegleitende Praktikum kann "an mehreren klinischen Einrichtungen, in sprachtherapeutischen Praxen und sprachheilpädagogischen Einrichtungen durchgeführt werden" und "durch erfahrene Sprachtherapeuten" betreut werden.
Für das Postgraduiertenpraktikum kommen wegen der BKL-Supervisionsregelung nur ausgewählte, vom BKL anerkannte Einrichtungen in Frage. Das Praktikum muss von einem vom BKL anerkannten internen (und externen) Supervisor betreut werden.
Dr. Norbert Rüffer
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Frage: |
Ich studiere derzeit Anglistik, seit dem Hauptstudium mit dem Schwerpunkt Linguistik. Nach Beendigung dieses Magisterstudiums möchte ich in den Niederlanden einen Master in Linguistik mit dem Schwerpunkt Klinische Linguistik machen. Könnte ich damit als Klinische Linguistin arbeiten? Wenn nicht, wie kann ich mich weiterbilden oder am besten auf meinem jetzigen Studium aufbauen? |
| Anwort
des BKL: |
Sie benötigen, um als Klinische Linguistin (mit Kassenzulassung) arbeiten zu können, die Anerkennung durch den BKL (BKL-Zertifikat). Diese Anerkennung macht der BKL von seinen Ausbildungsrichtlinien abhängig, die sowohl die Anforderung an die theoretische als auch an die praktische Ausbildung regeln. Ihr jetziges Studium zusammen mit dem holländischen Master in Klinischer Linguistik muss die Anforderungen der BKL-Ausbildungsrichtlinien an die theoretische Ausbildung zum Klinischen Linguisten erfüllen. Wenn das der Fall ist, können Sie vom BKL zu einem Postgraduiertenpraktikum (LiP) zugelassen werden, mit dem Sie die vom BKL verlangten klinischen Qualifikationen erwerben können.
Dr. Norbert Rüffer
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Ich studiere zur Zeit Humanmedizin an der Universität Ulm und möchte mich nur anderweitig orientieren. Ich bin sehr an dem Berufsbild der Klinischen Linguisten interessiert und hätte nun einige Fragen zur internationalen Anerkennung des Abschlusses.
Wie wird ein akademischer Abschluss in Klinischer Linguistik von einer deutschen Universität international anerkannt? Ist ein deutscher Abschluss mit einem amerikanischen gleichzusetzen?
Ich habe Ihrer Website entnommen, dass ein Stuidum in den USA in Deutschland anerkannt wird. Sind die auf Ihrer Website aufgeführten Universitäten die einzigen, deren Abschluss anerkannt wird oder gilt das allgemein für alle Abschlüsse in Klinischer Linguistisch von einer amerikanischen Universität? Wie ist es andersherum? Würde mir ein Abschluss in Klinischer Linguistik zB von der Universität Potsdam in den USA anerkannt werden? Könnte ich nach einem Bachelor-Studium in Deutschland meinen Master in den USA machen und würde mir mein Abschluss dort dann voll anerkannt werden? wie ist es andersherum? |
| Anwort
des BKL: |
Die Bachelor/Master-Abschlüsse in Klinischer Linguistik/Patholinguistik in Bielefeld und Potsdam sind internationale Abschlüsse - das ist die Idee der Umstellung der Studiengänge in Deutschland auf Bachelor und Master - und können daher im Ausland anerkannt werden. Dies schließt nicht aus, dass es für Absolventen dieser Studiengänge trotzdem Hürden für eine Zulassung zur Tätigkeit als akademischer Sprachtherapeut im Ausland - z.B. in den USA - gibt.
Umgekehrt gilt das Gleiche. Eine in den USA erworbene Bachelor/Master-Ausbildung zum akademischen Sprachtherapeuten sollte im Prinzip in Deutschland anerkannt werden. Der BKL macht die Anerkennung solcher Ausbildungen allerdings von seinen Ausbildungsrichtlinien abhängig, d.h. es wird überprüft, ob die theoretische und praktische Ausbildung eines im Ausland erworbenen Bachelor/Master-Abschlusses zum akademischen Sprachtherapeuten hinreichend mit den BKL-Ausbildungsrichtlinien übereinstimmt.
Die aktuellen Zulassungsempfehlungen der Krankenkassen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Anerkennung von Bachelor/Master-Abschlüssen im Bereich Sprachtherapie. Dies sollte auch im Ausland erworbene Abschlüsse einschließen.
Dr. Norbert Rüffer
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Frage: |
Welche formalen Kriterien muss das Praktikumstagebuch erfüllen? |
| Anwort
des BKL: |
Aus dem Praktikumstagenbuch sollte hervorgehen, dass Sie das studienbegleitende Praktikum entsprechend den Ausbildungsrichtilinien des BKL absolviert haben: www.bkl-ev.de/ausbildung/praktikum_studium.php
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Ich studiere Germanistik in Frankfurt, habe dort den Schwerpunkt Sprachwissenschaften bzw. Linguistik und beschäftige mich in zahlreichen Seminaren mit kindlichen Sprachentwicklungsstörungen und Sprachstörungen bei Erwachsenen. Wäre es auch für mich möglich in das Programm des BKL aufgenommen zu werden und während des Studiums das dreimonatige, sowie danach das einjährige Praktikum zu machen, um danach als klin. Linguistin arbeiten zu können? |
| Anwort
des BKL: |
Der BKL macht die Anerkennung eines Studiums der Klinischen Linguistik von seinen Ausbildungsrichtlinien abhängig: www.bkl-ev.de/ausbildung/studium.php
U.a. werden Qualifikationen in den unter $6: 'Relevante Teilgebiete der Klinischen Linguistik' aufgelisteten Bereichen verlangt (qualifizierte Scheine). Dabei spielt es für den BKL keine Rolle, ob diese Inhalte im konkreten Fall eines Studiums Bestandteil des Lehrangebots sind. Falls das nicht der Fall ist, müssen diese Qualifikationen außerhalb des Studiums erworben werden.
Abgesehen von bestimmten Studieninhalten macht der BKL die Anerkennung eines Studiums der KLinischen Linguistik davon abhängig, dass ein "Studienschwerpunkt "Neurolinguistik", "Klinische Linguistik", "Patholinguistik" o.ä. von der Hochschule und dem BKL ausdrücklich bescheinigt" wird. Hier sehe ich ein Problem für Sie, weil m.W. in Frankfurt ein Studienschwerpunkt "Klinische Linguistik" nur im Rahmen des dortigen Studiums der "Kognitiven Linguistik" mit dem Modul "Klinische Linguistik" ausdrücklich bescheinigt wird, nicht jedoch im Rahmen eines Studiums von Germanistik mit sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt.
In jedem Fall wäre eine mögliche Anerkennung Ihres Studiums Gegenstand einer Einzelfallentscheidung durch die "Postgraduiertenkommission" des BKL. Möglicherweise kann Ihr Studium nur dann anerkannt werden, wenn Sie es durch ein Aufbaustudium mit explizitem klinisch-linguistischem Schwerpunkt erweitern.
Falls Ihr Studium anerkannt werden kann, müssen Sie es nach den BKL-Ausbildungsrichtlinien mit einer klinischen Ausbildung in Form eines dreimonatigen studienbegleitenden Praktikums und eines einjährigen Postgraduiertenpraktikums kombinieren, um das Zertifikat "Klinische Linguistin (BKL)" zu erhalten.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Hallo, für meine logopädische Praxis suche ich, selbst Logopädin, Verstärkung. Darf ich eine Klinische Linguistin anstellen? Welche Störungsbilder darf sie behandeln und kann dies ganz normal mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden bzw. ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich? |
| Anwort
des BKL: |
Klinische Linguisten, die vom BKL anerkannt sind (Klinische Linguisten (BKL)), können eine Kassenzulassung bekommen und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Einschränkungen auf bestimmte Störungsbilder - wie z.B. Aphasie - gibt es nicht. Vom BKL anerkannte Klinische Linguisten sind zur Ausübung selbständiger Tätigkeiten in der Diagnostik und Therapie zentralorganisch bedingter Sprach-, Sprech-, Schluck-, Kommunikations- und Stimmstörungen im Kindes- und Erwachsenenalter sowie in der Forschung und Lehre befähigt und berechtigt.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Informationen zur Kassenzulassung Klinischer Linguisten
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Frage: |
Ich interessiere mich für ein Studium der klinischen Linguistik und habe auf Ihrer homepage gelesen, dass nur Studiengänge mit den Bezeichnungen "klinische Linguistik" oder "Patholinguistik" (also nur in Potsdam und Bielefeld?) direkt vom BKL anerkannt werden. Ich frage mich nun, welche Funktion dem BKL in dieser Hinsicht überhaupt zukommt, also, welchen Unterschied es macht, ob ein Studiengang vom BKL anerkannt wird oder nicht. |
| Anwort
des BKL: |
Ob Ihre Ausbildung vom BKL anerkannt wird oder nicht, spielt für die Kassenzulassung eine Rolle. Eine Kassenzulassung bekommen Sie als Klinische Linguistin nur mit dem BKL-Zertifikat "Klinische Linguistin (BKL)".
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Informationen zur Kassenzulassung
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Frage: |
Ich studiere derzeit germ. Linguistik, habe mich jedoch entschieden, auf den Bachelor-Studiengang Sprachtherapie der LMU München zu wechseln. Können Sie mir im Hinblick auf die Lage des Arbeitsmarktes zu diesem Wechsel raten? Besteht überhaupt Bedarf an akad. ausgebildeten Sprachtherapeuten? |
| Anwort
des BKL: |
Die längst überfällige Vereinheitlichung der sprachtherapeutischen Berufe in Deutschland im Rahmen einer europäischen Lösung wird auf einen akademischen Abschluss im Bereich Sprachtherapie hinauslaufen, wie er in den englischsprachigen Ländern seit jeher selbstverständlich ist. Deshalb gehört die Zukunft den akademisch ausgebildeten Sprachtherapeuten.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Frage: |
Ich bin Studentin der Patholinguistik und habe nach diversen Internet-Recherchen große Angst vor der Zukunft bekommen: ich dachte vor Studienbeginn, dass ich mit diesem Hochschulstudium einen interessanten Zweig wähle, der mir relativ gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet und der mir ein Einkommen sichert, das akademischen Standards entspricht. Nun las ich in zahlreichen Foren viel Gegenteiliges und Widersprüchliches. Nämlich, dass viele Patholinguisten Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche hätten und auch häufig nur logopädisches Gehalt bezahlt bekommen, obwohl ihnen akademisches zusteht. Bleibt aber nur dieser Weg,um einen Job zu finden? Sind die 4,5 Jahre Studium finanziell gesehen unnütz? |
| Anwort
des BKL: |
Die Ausbildung zum Sprachtherapeuten in Deutschland ist uneinheitlich. Es gibt unterschiedliche akademische Ausbildungen an Universitäten und Fachhochschulen (Sprachheilpädagogik, Klinische Linguistik, Patholinguistik, Aufbaustudiengänge in Logopädie) und daneben die logopädische Fachschulausbildung. Alle sprachtherapeutischen Berufsverbände – auch der Deutsche Bundesverband für Logopädie – stimmen darin überein, dass vor dem Hintergrund der Komplexität der menschlichen Sprachfähigkeit bzw. der Komplexität des Spektrums an entwicklungsbedingten und erworbenen Störungen der Sprache und nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine europäische Vereinheitlichung der Ausbildung zum Sprachtherapeuten eine Akademisierung der sprachtherapeutischen Ausbildung in Deutschland unumgänglich ist. In England und den U.S.A. gibt es seit jeher ausschließlich eine akademische Ausbildung zum Sprachtherapeuten
Die Bezahlung akademisch ausgebildeter Sprachtherapeuten sollte an den anderen akademisch ausgebildeten Berufsgruppen im medizinischen Bereich orientiert sein, d.h. an der Bezahlung von Ärzten und (klinischen) Psychologen. Faktisch gibt es bei akademischen Sprachtherapeuten jedoch ein Gehaltsspektrum, das von akademischen Gehältern bis zu Gehältern reicht, die für therapeutische Berufe gezahlt werden. Das Nebeneinander von akademisch und nichtakademisch ausgebildeten Sprachtherapeuten in Deutschland wird von manchen Einrichtungen, an denen Sprachtherapie angeboten wird, dahingehend ausgenutzt, dass akademisch ausgebildeten Sprachtherapeuten bei Neuanstellungen nur eine Dotierung unterhalb ihrer Qualifikation angeboten wird, wobei auf die Möglichkeit hingewiesen wird, die Stelle mit einem nichtakademischen Sprachtherapeuten zu besetzen. Vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt ist es verständlich, dass ein Teil der akademischen Sprachtherapeuten eine nichtakademische Bezahlung akzeptiert. Andererseits ist es von großer berufspolitischer Bedeutung, dass akademische Sprachtherapeuten in Gehaltsverhandlungen eine ihrer Ausbildung entsprechende akademischen Bezahlung durchzusetzen versuchen. Die akademischen Sprachtherapeuten sollten von ihren Berufsverbänden dabei nach Kräften unterstützt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass es zu einer europäischen Vereinheitlichung der Ausbildung zum Sprachtherapeuten auf akademischem Niveau kommt und dass eine zunehmende Zahl von Einrichtungen mit einem sprachtherapeutischen Angebot erkennt, dass eine akademische Ausbildung zum Sprachtherapeuten für eine fachgerechte Behandlung von entwicklungsbedingten und erworbenen Sprachstörungen unabdingbar ist und natürlich ihren Preis hat.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Das vom BKL auf der Grundlage seiner Ausbildungsrichtlinien vergebene Zertifikat "Klinischer Linguist (BKL)" ermöglicht eine Kassenzulassung für bestimmte Teilbereiche der Sprachtherapie. Welche Bereiche sind das genau? Welche konkreten Nachweise sind erforderlich, um die Zulassung zur Behandlung weiterer Störungsbilder, z.B. zur Behandlung von Kindern durch klinische Linguisten, zu erhalten? Zählen dazu Praktika? Sind dafür bestimmte Stundenanzahlen pro Störungsbild notwendig? Wie sollte man sich während des Studiums weiterbilden, um später die Zulassung für eine eigene Praxis zu erhalten? |
| Anwort
des BKL: |
Dass Klinische Linguisten eine Kassenzulassung für Teilbereiche der Sprachtherapie erwerben können, bedeutet nicht, dass Klinische Linguisten nur eingeschränkt qualifiziert wären. Klinische Linguisten, die in Bielefeld oder Potsdam studiert haben, sind qualifiziert für die Behandlung des gesamten Spektrums an Sprach- und Sprechstörungen bei Erwachsenen sowie von Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern. Sie erhalten vom BKL das Zertifikat "Klinischer Linguist (BKL)" und können auf der Grundlage dieser Zertifizierung eine Kassenzulassung bekommen. Vom BKL zertifizierte Klinische Linguisten können sowohl angestellt z.B. in neurologischen Rehakliniken als auch niedergelassen in eigener Praxis arbeiten.
Andere universitäre Ausbildungen zum Klinischen Linguisten werden vom BKL nur dann anerkannt, wenn sie den BKL-Ausbildungsrichtlinien entsprechen. Die BKL-Ausbildungsrichtlinien regeln auch, welche klinische Praktika absolviert werden müssen, wenn eine Zertifizierg durch den BKL angestrebt wird.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien
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Frage: |
Ich bin Studieninteressierte zum Fach \"Klinische Linguistik\" und möchte mein Studium zu diesem Wintersemester an der Frankfurter Goethe-Universität beginnen. Nun habe ich 2 Fragen bezüglich der Anerkennung des BKL: 1. Inwieweit weichen die offiziellen Inhalte des Studiengangs in Frankfurt von den Bestimmungen zur Anerkennung als \"Klinischer Linguist\" ab? 2. Wäre auch nach einem Studium dieses Frankfurter Studiengangs ein Nachholen der fehlenden Qualifikationen denkbar und möglich? |
| Anwort
des BKL: |
Der BKL erkennt zur Zeit nur die Studiengänge in Potsdam und Bielefeld ohne Einschränkungen an.
Der Abschluss in Frankfurt kann anerkannt werden, weil innerhalb der "Kognitiven Linguistik" ein Schwerpunkt ("Modul") "Klinische Linguistik" angeboten wird. Ob ein in Frankfurt erworbener Studienabschluss tatsächlich vom BKL anerkannt wird, ist Gegenstand einer Einzelfallentscheidung, in der überprüft wird, ob unabhängig von den faktischen Lehrangeboten in Frankfurt alle Kriterien der BKL-Ausbildungsrichtlinien für die Anerkennung eines Studiums der Klinischen Linguistik erfüllt sind. Insbesondere müssen qualifizierte Scheine in den "Relevanten Teilgebieten der Klinischen Linguistik" nachgewiesen werden: _____________________________
Auszug aus den BKL-Ausbildungsrichtlinien: § 6 Relevante Teilgebiete der Klinischen Linguistik
Obligatorische Teilgebiete der Klinischen Linguistik, die in Lehrveranstaltungen zu belegen sind, sind:
I. Linguistische und psycholinguistische Grundlagen Syntax und Morphologie Semantik und Pragmatik Phonologie und Phonetik Text und Gespräch Psycholinguistik des Spracherwerbs* Psycholinguistische Modelle der Sprachverarbeitung (z.B. Logogen-Modell, Levelt)
II. Interdisziplinäre Grundlagen Phoniatrische/sprechwissenschaftliche Grundlagen (Stimme, Atmung, Rede und ihre Störungen) Neurologische Grundlagen des Sprechens und der Kommunikation (Pathophysiologie, Neuroanatomie, Ätiologien) Pädiatrie* Psychologische Grundlagen (kognitive Psychologie, Lernpsychologie) Methodenlehre/Statistik Professionelle Kommunikation (z.B. Therapeutenverhalten, Arzt-Patient-Kommunikation) Pädagogik (Sprachbehindertenpädagogik, Sonderpädagogik)*
III. Klinische Linguistik - Erworbene Sprach- und Sprechstörungen Erworbene Störungen der Sprache (Aphasie, Demenz) Erworbene Störungen der Schriftsprache (Alexien und Agraphien) Erworbene phonetische Störungen (Dysarthrophonie, Sprechapraxie) Dysphagien Vertiefungen zu mindestens einem Teilgebiet der erworbenen Sprach- und Sprechstörungen (z.B. Agrammatismus, phonologische Störungen) Kognitive Neurolinguistik (Fallanalysen) Diagnostische Methoden in der Klinischen Linguistik Methoden der Intervention in der Klinischen Linguistik
IV. Klinische Linguistik - Entwicklungsbedingte Störungen* Spezifische Sprachentwicklungsstörungen Sprachentwicklungsstörungen bei komplexen Behinderungen Phonetisch-phonologische Störungen Hörverarbeitung Kindliche Hörstörungen und Cochlea Implantat Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten und Rhinolalien
* Die gekennzeichneten Bereiche sind nur dann abzudecken, wenn für diesen Bereich eine zulassungsfähige Ausbildung angestrebt wird.
______________________
Eventuelle Lücken zwischen den faktischen Studienangebot in Frankfurt und den BKL-Ausbildungsrichtlinien müssen von Studenten der "Kognitiven Linguistik" in Eigeninitiative durch ergänzende Ausbildungsmaßnamen geschlossen werden. Hier kommt z.B. das einjährige Aufbaustudium "European Masters in Clinical Linguistics" (Universität Potsdam) in Frage.
In jedem Fall muss ein Abschluss in Frankfurt - im Unterschied zu den Abschlüssen in Potsdam und Bielefeld, bei denen eine umfangreiche klinische Ausbildung integriert ist - durch ein einjähriges, vom BKL anerkanntes Postgraduiertenpraktikum ergänzt werden.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien: Studium
| European Masters in Clinical Linguistics
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Ich habe letzte Woche mein Magisterstudium an der Universität Münster abgeschlossen. Mein Hauptfach war Englische Philologie, die Nebenfächer Niederländische Philologie und Allgemeine Sprachwissenschaft. Nun überlege ich, mich im Bereich der praktischen Sprachwissenschaft weiterzubilden, z.B. in Richtung Sprachtherapie. Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten ich mit meinem Studium als Hintergrund habe. Gibt es für mich nur den Aufbaustudiengang in Potsdam? Oder muss ich sogar ganz von vorne anfangen? |
| Anwort
des BKL: |
Das in Potsdam angebotete europäische Aufbaustudium "European Masters in Clinical Linguistics - EMCL" eignet sich als Aufbaustudium für Absolventen eines Studiums der theoretischen Linguistik, die sich in Richtung Klinische Linguistik weiterqualifizieren möchten. Sie haben aber im Hauptfach Englische Philologie studiert und Sprachwissenschaft nur im Nebenfach. Deshalb sehe ich für Sie eigentlich keine Alternative zu einem Zweitstudium der Klinischen Linguistik z.B. in Potsdam oder Bielefeld, wenn Sie als Klinische Linguistin arbeiten möchten.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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European Masters in Clinical Linguistics - EMCL
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Frage: |
Ich studiere in Muenchen Psycholinguistik mit der Zusatzquaklifikation Sprachpathologie. Im WS 2006 werde ich ein Auslandssemester in Finnland machen (Institut fuer Communication) mit dem das muenchner Institut fuer Psycholinguistik kooperiert. Koennen die dort gemachten Scheine als Hoererscheine angerechnet werden? |
| Anwort
des BKL: |
Der BKL erkennt selbstverständlich auch Qualifikationen an, die an Universitäten im Ausland erworben wurden.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Frage: |
Ich habe nach einem abgeschlossenen Studium der Neurolinguistik (1996) im November 1998 meinen Abschluss als Klinische Linguistin (BKL) gemacht und arbeite seit Mai 1999 ganztägig in einer neurologischen Rehabilitationsklinik in den Bereichen Aphasie, Dysphagie, Trachealkanülenmanagement, Dysarthrophonie, Sprechapraxie und Stimmstörungen. Nun möchte ich zusätzlich bei einer niedergelassenen logopädischen Praxis einer geringfügigen Beschäftigung auf 400 Euro-Basis nachgehen. Der Antrag der Praxisinhaberin auf eine abrechnungsfähige Zulassung meiner Person wurde von der der Vdak-Abrechungszulassungsstelle abgelehnt, ich müsse zuerst einen Zusatzkurs absolvieren. Nach einem BSG-Urteil von 2002 bin ich jedoch als Klinische Linguistin (BKL)zulassungsfähig. Was kann/soll ich tun? |
| Anwort
des BKL: |
Was davon zu halten ist, dass Klinischen Linguisten (BKL) nach wie vor – trotz des BSG-Urteils – oft keine Zulassung erteilt wird, bevor sie nicht diverse weitere Unterlagen neben dem Zertifikat einreichen, wurde bereits auf der BKL-Seite kommentiert (www.bkl-ev.de/praxis/empfehlungen_kommentar.php). Am besten nehmen Sie selbst Kontakt zur zuständigen Person beim vdak auf und erkundigen sich, welche Unterlagen nach deren Auffassung vorgelegt werden sollen. Stellen Sie schriftlich den Antrag, anerkannt zu werden und weisen darauf hin, dass Sie im Rahmen einer bestehenden Praxis tätig werden wollen. Eventuell wird man die Sache dann zum Medizinischen Dienst weiterleiten, dann nehmen Sie hier zum zuständigen Mediziner Verbindung auf. Nehmen Sie die Anforderungen erstmal kommentarlos zur Kenntnis und lassen Sie sich nicht am Telefon in mündliche Auseinandersetzungen verwickeln. Mit den Informationen wenden Sie sich an die Juristen beim dbs (hotline) und eventuell auch an den zuständigen dbs-Landesbeauftragten für Ihr Bundesland. Dort kann man Ihnen mehr zu Ihren Chancen im jeweiligen Bezirk sagen. Üblicherweise werden (zusätzlich zum BKL-Zertifikat) folgende Unterlagen verlangt: • Zeugnisse, die das Studium dokumentieren • Praktikumsnachweise (achten Sie darauf, dass Hospitationen und selbstständig durchgeführte, supervidierte Therapien / Diagnostik im erforderlichen Umfang dokumentiert werden! Und dass der Unterzeichner anerkannt oder anerkennungsfähig ist!) • Nachweise über Art und Umfang der klinischen Tätigkeit, d.h. wie viele Therapien im Bereich welcher Störungsbilder wurden von Ihnen während Ihrer Berufstätigkeit bisher durchgeführt; entwerfen Sie diese Nachweise selbst getrennt für alle Störungsbilder und unterschieden nach Einzel- und Gruppenbehandlungen und lassen Sie sich diese vom Abteilungsleiter oder besser vom Klinikchef unterschreiben. • Nachweise über qualifizierte externe Supervisionen ; verwenden Sie hierzu das Formular aus den „Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände…“. Achten Sie darauf, dass Ihr Supervisor selbst eine entsprechende Anerkennung besitzt und dass Sie die vorgeschriebenen Stundenzahlen einhalten! • Fügen Sie diesen Unterlagen unbedingt ein Anschreiben bei, in dem Sie auf die rechtliche Situation nach dem BSG-Urteil hinweisen, also auf Ihre Zulassungsfähigkeit, und fügen Sie einen Ausdruck des Urteils bei. Üblicherweise beurteilt der MDK nach diesen Unterlagen Ihre Qualifikation und gibt eine schriftliche Empfehlung ab, welche Störungsbilder Sie behandeln dürfen. Wenn diese Empfehlung dem vdak vorliegt, ergeht ein entsprechender Bescheid an die Praxis mit Kopie an Sie. Der ganze Vorgang kann erfahrungsgemäß viele Monate lang dauern. Versuchen Sie, möglichst „perfekte“, nicht angreifbare und vollständige Unterlagen einzureichen und informieren Sie den Verband darüber. Sollten Sie eine Ablehnung oder Nachforderungen erhalten, bitten Sie den dbs, sich einzuschalten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Unterlagen ausreichen, lassen Sie sich noch einmal konkret bei uns beraten. Möglicher Ansprechpartner im BKL ist laut MV in Kerkrade Falke Schwarz. Es ist natürlich fraglich, ob sich der beschriebene Aufwand für Sie lohnt, wenn es bei Ihnen lediglich um eine geringfügige Zusatzbeschäftigung geht. Was damit gemeint sein könnte, dass Sie einen „Zusatzkurs“ bräuchten, um zugelassen zu werden, kann ich mir nicht vorstellen.
Claudia Neubert (BKL)
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| Links: |
Hotline des dbs zu Kassenfragen
| Kontakt zu Falke Schwarz vom BKL
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Datum:
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Frage: |
Ich habe eine Frage bezüglich des einjährigen Praktikums nach dem abgeschlossenen Studium in Psycholinguistik. Ich studiere im siebten Semester an der LMU-München Psycholinguistik mit der Zusatzqualifikation Sprachpathologie. Nun meine Frage: wäre es möglich das Praktikum zum Klinischen Linguisten im Ausland zu machen? Beispielsweise in Österreich? Oder ist es wirklich nur hier in Deutschland möglich? |
| Anwort
des BKL: |
Das Postgraduiertenpraktikum des BKL ist inhaltlich und formal detailliert geregelt. Unter anderem legen die BKL-Ausbildungsrichtlinien fest, dass das Postgraduiertenpraktikum von Supervisoren des BKL fachlich betreut werden muss. Aus diesem Grund werden Postgraduiertenpraktika vom BKL nur dann anerkannt, wenn sie an Kliniken durchgeführt werden, an denen eine fachliche Betreuung durch BKL-Supervisoren möglich ist. Zur Zeit sind dies nur Kliniken in Deutschland.
Die von allen sprachtherapeutischen Berufsverbänden angestrebte europäische Vereinheitlichung der sprachtherapeutischen Ausbildungen wird es sicherlich erforderlich machen, dass der BKL zukünftig auch theoretische und praktische Ausbildungen im Ausland anerkennt. Es ist heute allerdings noch nicht absehbar, wann entsprechende Änderungen der BKL-Ausbildungsrichtlinien vorgenommen werden.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien:
Praktikum nach dem Studium
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Ich würde sehr gerne wissen, wie sich der Arbeitsschwerpunkt von Klinischen Linguisten von dem von Logopäden genau unterscheidet. Warum muss man 10 Semester Klinische Linguistik studieren, um nachher genau das gleiche zu machen wie ein Logopäde, der seine Ausbildung in 3 Jahren fertig hat? Da muss es doch einen Unterschied geben! Sonst sind die zwei Jahre doch eigentlich verlorene Zeit, oder nicht? Außerdem frage ich mich, ob ein Bachelor in Klinischer Linguistik (Bielefeld) "reicht" und wie weit ein Master in welchen bestimmten Fällen von Nöten ist. |
| Anwort
des BKL: |
Die menschliche Sprachfähigkeit ist das komplexeste biologische System, das wir kennen. Erst auf dem Hintergrund reichhaltigen Wissens über die Funktionsweise des Gehirns und seines kognitiven Systems „Sprache“ ist es möglich, die Pathologie von Sprachstörungen zu beschreiben, zu erklären und Modelle für Diagnostik und Therapie zu entwickeln. Eine akademisch fundierte Ausbildung, die sich sowohl mit der Sprachfähigkeit als solcher als auch mit den möglichen Störungen derselben befasst, ist deshalb wie in den benachbarten Disziplinen Medizin/Neurologie und Psychologie/Neuropsychologie notwendig, um die professionelle Umsetzung der Kognitionsforschung für die Behandlung zentral sprachgestörter Patienten zu leisten. Im englischen Sprachraum (England, USA, Australien) ist die Notwendigkeit einer akademischen Ausbildung zum Sprachtherapeuten unstrittig. Dort hat die Ausbildung von Sprachtherapeuten schon immer die Form eines interdisziplinären und klinisch orientierten Studiums. In Deutschland gibt es zur Zeit noch unterschiedliche sprachtherapeutische Ausbildungen: Sprachheilpädagik (Studium), Klinische Linguistik (Studium) und Logopädie (Fachschule). Die angelsächsiche Ausbildung kann als Vorbild für eine zukünftige europäische Vereinheitlichung sprachtherapeutischer Ausbildungen gelten. Dies wird auch vom Deutschen Bundesverband für Logopädie (dbl) so gesehen.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die Bachelor-Ausbildung in Klinischer Linguistik an der Universität Bielefeld ist auf eine Regelstudienzeit von drei Jahren ausgelegt und im Gegensatz zum Vordiplom oder zur Zwischenprüfung in herkömmlichen Studiengängen ein eigenständiger berufsqualifizierender Abschluss. Der weiterqualifizierende Master ist ein mittlerer akademischer Grad zwischen Bachelor und Promotion, der dem Magister, dem Diplom oder dem ersten Staatsexamen im Lehramt entspricht. Das Master-Studium, das auf dem Bachelor oder einem äquivalenten Abschluss aufbaut, ist auf eine Studiendauer von ein oder zwei Jahren ausgelegt, je nach Abschluss. Obwohl bereits der Bachelor in Klinischer Linguistik ein eigenständiger berufsqualifizierender Abschluss ist, sind Sie mit einer Weiterqualifikation zum Master in Klinischer Linguistik für das Feld der Sprachtherapie keineswegs überqualifiziert. Sie erreichen damit ein Ausbildungsniveau, das den Abschlüssen in den Nachbardisziplinen Medizin und Psychologie vergleichbar ist. Ein solches Ausbildungsneiveau ist aus Sicht des BKL für eine Tätigkeit im Bereich Sprachtherapie unerlässlich. Bei Bachelor/Master-Studiengängen wird die Zertifizierung "Klinischer Linguist (BKL)" vom BKL deshalb nur für den Master-Abschluss vergeben.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Frage: |
Ich studiere Psycholiguistik im Rahmen des Zusatzqualifikationsprogramms Sprachpathologie. Nach zwei Praktikas (4 und 6 Wochen), habe ich nun eine Auslandspraktikumsstelle in den USA bekommen, und zwar in einer Betreuungszentrum für sprachbehinderte Jugendliche und Kinder. ich wollte nun wissen, wenn ich dieses Praktikum nach den Richtlinien des BKL absolviere (also mit Praktikumstagebuch), ob die Chance besteht, es vom BKL angerechnet zu bekommen. |
| Anwort
des BKL: |
Die BKL-Ausbildungsrichtlinien verlangen in der gegenwärtigen Fassung für das Postgraduiertenpraktikum eine Betreuung durch vom BKL anerkannte Supervisoren: "Das Praktikum wird unter der Betreuung eines klinikinternen und eines klinikexternen Supervisors durchgeführt. Die Supervisoren müssen vom Bundesverband Klinische Linguistik als solche berufen werden." Aus diesem Grund kann das Postgraduiertenpraktikum bisher nur an bestimmten klinischen Einrichtigungen in Deutschland absolviert werden.
Im Unterschied zu den Vorgaben für das Postgraduiertenpraktikum sehen die BKL-Ausbildungsrichtlinien für das studienbegleitende Praktikum lediglich eine Betreuung durch "erfahrene Sprachtherapeuten" vor. Dies ermöglicht Praktika in Einrichtungen in Deutschland, in denen Sprachtherapeuten anderer Berufsgruppen tätig sind (Logopäden, Sprachheilpädagogen). Darüber hinaus kann das studienbegleitende Praktikum auf Grund dieser Regelung auch an Einrichtungen "mit erfahrenen Sprachtherapeuten" im Ausland absolviert werden.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien
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Frage: |
Ich habe an der Universität Osnabrück Cognitive Science studiert und dort auch meinen BA absolviert. Ich habe im letzten Herbst dann mit dem European Master of Clinical Linguistics Program in Groningen begonnen und schreibe jetzt meine Masterarbeit in Potsdam. Auf Ihren Seiten habe ich gelesen, dass sich die Studenten der Uni Bielefeld und Potsdam selbstständig machen können.
Ich habe gehört, dass das nur für die Studenten gilt, die auch einen BA in klinischer Linguistik gemacht haben. Was müsste ich an der Uni Bielefeld nun nachholen, damit ich auch diese Qualifikation erwerbe? Oder wäre es in meinem Fall besser mich für das Postgraduiertenpraktikum zu bewerben?
Inwiefern ändert sich die Sache, wenn ich zuerst noch einen PhD in der Neurolinguistik mache? |
| Anwort
des BKL: |
Sie können eine Kassenzulassung bekommen, wenn Sie von BKL anerkannt sind, d.h. das Zertifikat „Klinischer Linguist (BKL)“ haben.
Die im Mai 04 verabschiedete Neufassung der BKL-Ausbildungsrichtlinien anerkennt die Abschlüsse der Universitäten Potsdam und Bielefeld inklusive der integrierten praktischen Ausbildung. Das heißt, dass Absolventen der Studiengänge Patholinguistik bzw. Klinische Linguistik an diesen Universitäten das BKL-Zertifikat „Klinischer Linguist (BKL)“ bekommen können, ohne die vom BKL organisierte klinische Zusatzausbildung (dreimonatiges Praktikum während des Studiums und einjähriges Postgraduiertenpraktikum im Anschluss an das Studium) zu durchlaufen.
Für Abschlüsse an anderen Universitäten gelten im Prinzip die bisherige Regelungen, d.h. eine Anerkennung durch den BKL ist möglich, wenn ein vom BKL anerkannter Studienschwerpunkt Klinische Linguistik an der Universität existiert, bestimmte Studieninhalte und Fächerkombinationen nachgewiesen werden und darüber hinaus die klinische Zusatzausbildung des BKL absolviert wird.
Ihr Studium in Osnabrück in Kombination mit dem EMCL kann Ihnen vom BKL im Rahmen einer Einzelfallentscheidung anerkannt werden, wenn Sie die in den Ausbildungsrichtlinien des BKL verlangten Studieninhalte nachweisen können (Einzelfallentscheidung, weil die Universität Osnabrück keinen vom BKL anerkannten Studienschwerpunkt Klinische Linguistik anbietet). Das BKL-Zertifikat „Klinischer Linguist (BKL)“ können Sie bekommen, wenn Sie zusätzlich die klinische Ausbildung des BKL absolvieren.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien
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Frage: |
Gibt es die Möglichkeit, als Vorpraktikum sprachtherapeutisch in einer Behindertenstätte zu hospitieren? |
| Anwort
des BKL: |
Das Tätigkeitsfeld klinischer Linguisten umfasst auch die Diagnostik und Behandlung von Sprachstörungen mit kognitivem Hintergrund. Für das Vorpraktikum kommt deshalb auch in eine Behindertenstätte in Frage, wenn dort Sprachtherapie angeboten wird.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien: Vorpraktikum
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Frage: |
Ich habe ein vierwöchiges Praktikum in einer Schlaganfallerstversorgungs-Station (Stroke Unit) eines Kreiskrankenhauses absolviert. Gibt es eine Möglichkeit, dieses als ein Drittel des Vorpraktikums anerkannt zu bekommen? |
| Anwort
des BKL: |
Das Tätigkeitsfeld klinischer Linguisten schließt auch die Frührehabilitation von Schlaganfallpatienten ein. Deshalb kann Ihnen das Praktikum in einer Stroke Unit anerkannt werden.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien: Vorpraktikum
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Frage: |
Ich studiere Linguistik in Stuttgart und würde gerne später im Bereich der Logopädie tätig werden, insbesondere intessieren mich Aphasiepatienten. Habe ich mit allgemeiner Linguistik überhaupt eine Möglichkeit in diesem Bereich zu arbeiten? |
| Anwort
des BKL: |
Ein Studium der allgemeinen Linguistik bildet die Grundlage der universitären Ausbildung zur Klinischen Linguistik. Trotzdem sind Sie mit einem solchen Studium nicht ausreichend für eine Tätigkeit im Bereich Aphasietherapie qualifiziert. Ihnen fehlen Inhalte aus der Neurolinguistik, Neurophonetik, Neuropsychologie etc. Den Ausbildungsrichtlinien des BKL (Studium) können Sie entnehmen, welche Studieninhalte aus Sicht des BKL für ein Studium der Klinischen Linguistik notwendig sind.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien: Studium
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Frage: |
Entfällt das LiP-Jahr, nachdem man das einjährige Aufbaustudium EMCL in Potsdam/Groningen absolviert hat? |
| Anwort
des BKL: |
Nein - auch wenn Sie das EMCL absolvieren, um Ihr Studium (z.B. der theoretischen Linguistik) in Punkto Klinische Linguistik zu komplettieren, müssen Sie trotzdem noch das LiP absolvieren, um vom BKL anerkannt werden zu können. Der Grund: Das EMCL beinhaltet keine ausreichende klinische Ausbildung.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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European Master in Clinical Linguistics (EMCL)
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Frage: |
Ich habe in Bielefeld Klinische Linguistik studiert und würde jetzt gern in einer logopädischen Praxis arbeiten. Soweit ich weiß muss ich zwei Jahre unter Supervision arbeiten um die Kassenzulassung zu erhalten. Meine Frage ist: Wie sollte diese Supervision aussehen und wie kann der Praxisinhaber die Therapien mit den Krankenkassen abrechnen? |
| Anwort
des BKL: |
Auf Grund eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts können sich "Klinische Linguisten (BKL)", d.h. Klinische Linguisten, die nach den Ausbildungsrichtlinien des BKL studiert und die klinische Zusatzausbildung des BKL erfolgreich absolviert haben, niederlassen und mit Kassenzulassung arbeiten. Das Urteil des BSG bezieht sich ausdrücklich auf die Ausbildungsrichtlinien des BKL und dessen klinische Zusatzausbildung. Das bedeutet: Sie benötigen eine Anerkennung durch den BKL. Zwei Jahre Berufspraxis allein reichen nicht aus.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Urteil des Bundessozialgerichts
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Frage: |
Ich habe an der Universität Göttingen im 1. Hauptfach Deutsche Philologie (Deutsche Sprache/Neuere deutsche Literatur) und im 2. Hauptfach Slavische Philologie (Slavische Sprachwissenschaft/Westslavische Sprachen und Literaturen) studiert und das Studium mit dem Magister Artium (M. A.) abgeschlossen. Das Thema meiner Magisterarbeit lautet: "Untersuchungen zum Phänomen der Doppelung in der Morphologie des Deutschen. Theoretische und empirische Aspekte". Ich habe während meines Studiums schwerpunktmäßig Veranstaltungen aus dem Bereich Linguistik belegt. Im Anschluß an das Studium habe ich die Ausbildung zur Logopädin erfolgreich absolviert (Abschluß: Staatl. gepr. Logopädin). Ich verfüge über ca. dreieinhalb Jahre Berufserfahrung im Angestelltenverhältnis in Vollzeit als Logopädin (Geriatrische Rehabilitationsklinik, Univ.-HNO-Klinik/Abteilung Phoniatrie und Pädaudiologie, Praxis für Logopädie). Ist diese Kombination - "Linguistikstudium (M. A.) und Ausbildung zur Logopädin" - in etwa gleichwertig bzw. vergleichbar mit dem Abschluß Linguistin (BKL)? Wenn nicht, was fehlt? Wenn ja, wie kann ich das Führen der Bezeichnung "Linguistin (BKL)" zu beantragen? |
| Anwort
des BKL: |
Die Ausbildung zur Klinischen Linguistin, wie sie in den BKL-Ausbildungsrichtlinien fixiert ist, basiert auf einem interdisziplinären Studium von theoretischer Linguistik, Psycho- und Neurolinguistik und Phonetik sowie Inhalten aus Medizin, Psychologie und Sonderpädagogik. Die BKL-Ausbildungsrichtlinien legen fest, welche Inhalte aus theoretischer Linguistik, Psycho-, Neurolinguistik und Phonetik mit qualifizierten Scheinen nachzuweisen sind und verlangen als 1. Nebenfach entweder Psychologie (Neuropsychologie), Neurologie oder Sprachheilpädagogik.
Ihre universitäre Ausbildung entspricht den Ausbildungsrichtlinien des BKL nur partiell: Ihrem Linguistikstudium fehlt der psycho- bzw. neurolinguistische Schwerpunkt und in der Hauptfach/Nebenfach-Kombination die interdisziplinäre Ausrichtung. Sie haben deshalb möglicherweise keine Studiennachweise in einigen der folgenden Bereiche: Psycholinguistik, Phasen der Sprachentwicklung, Modelle der Sprachproduktion, Modelle der Sprachverarbeitung, Linguistische Aphasiologie, Kognitive Neuropsychologie, Neurolinguistik, Testtheorie und Grundlagen der experimentellen Psychologie, Statistik. Ihre Logopädieausbildung wird Ihnen vom BKL als äquivalent zur praktischen Ausbildung Klinischer Linguistinnen anerkannt (studienbegleitendes Praktikum und Postgraduiertenpraktikum), kann aber die möglicherweise fehlenden Studieninhalte nicht ersetzen.
Für eine Anerkennung durch den BKL müssten Sie die fehlenden Studieninhalte nachholen. Dies könnte z.B. im Rahmen des Aufbaustudiengangs EMCL/European Masters in Clinical Linguistics geschehen.
Frank Ostermann, 2. Vorsitzender des BKL
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EMCL/European Masters in Clinical Linguistics
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Frage: |
Ich habe eine Frage zum Vorpraktikum: Wird es auch als Praktikum anerkannt, wenn man einen Tag (8 Stunden) pro Woche über einen längeren Zeitraum hinweg in einer sprachtherapeutischen Praxis arbeitet und so auf die geforderten 450 Std. kommt? |
| Anwort
des BKL: |
Die BKL-Ausbildungsrichtlinien schließen dies nicht aus, wie folgender Auszug zeigt: Durchführungsordnung für das Vorpraktikum Studenten, die das Ziel haben, Klinische Linguisten zu werden, müssen ein ganztägiges, mindestens dreimonatiges Praktikum absolvieren, das nach Möglichkeit während oder unmittelbar nach der Beendigung ihres Grundstudiums (Ausnahmen sind mit der Postgraduiertenkommission zu vereinbaren) stattfinden soll. Es müssen mindestens 450 Praktikumsstunden nachgewiesen werden. Dieses Praktikum kann an mehreren verschiedenen klinischen Einrichtungen, Sprachheilschulen und auch in sprachtherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Dabei beträgt die Verweildauer pro Einrichtung jedoch mindestens vier Wochen. Die Betreuung während des Praktikums hat durch berufserfahrene (mindestens zwei Jahre) Therapeuten zu erfolgen... Ihr Praktikum kann anerkannt werden, wenn insgesamt 450 Stunden nachgewiesen werden und die sonstigen Kriterien der BKL-Ausbildungsrichtlinien erfüllt sind.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien: Praktische Ausbildung während des Studiums
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Zwei Fragen zur Anerkennung von Praktika im Ausland:
Ich studiere Klinische Linguistik in Bamberg, mache aber gerade ein Auslandsjahr in Norwegen. Ist es möglich mir hier ein Praktikum anrechnen zu lassen?
Seit dem Wintersemester 99\00 studiere ich an der Universität Bielefeld Klinische Linguistik. ... Gibt es die Möglichkeit das LiP-Jahr in Frankreich zu machen? |
| Anwort
des BKL: |
Nach den BKL-Ausbildungsrichtlinien können klinische Praktika nur dann anerkannt werden, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind: Inhalte, Umfang, Supervision etc. Im Prinzip wäre es wünschenswert, wenn der BKL mit den entsprechenden Berufsverbänden anderer Länder Vereinbarungen über die wechselseitige Anerkennung klinischer Praktika treffen würde. Bisher gibt es solche Vereinbarungen jedoch nicht. Für die Anerkennung von im Ausland absolvierten klinischen Praktika bedeutet dies, dass im Detail überprüft werden muss, welche der in den Ausbildungsrichtlinien des BKL festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und welche nicht. Das Hauptproblem dürfte die Anerkennung der fachlichen Supervision von im Ausland absolvierten Praktika sein. Die Ausbildungsrichtlinien des BKL verlangen im Fall des Postgraduiertenpraktikums (LiP) eine fachliche Supervision durch vom BKL anerkannte Supervisoren und legt fest, dass diese ""Klinische Linguisten (BKL)"" sein müssen. Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung können klinische Praktika, die im Ausland absolviert wurden, sicherlich von der Prüfungskommission des BKL in irgendeiner Form anerkannt werden. Die Substitution des LiP durch ein Praktikum im Ausland ist aber bisher nicht möglich.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Zwei Fragen zur Anerkennung der Ausbildung zum European Master in Clinical Linguistics (EMCL) durch den BKL:
Wird der European Master's in Clinical Linguistics, auf den Sie auf der Homepage verweisen, auch als Studium vom BKL anerkannt? Ich habe zuvor ein Studium der Linguistik absolviert.
Ich bin bereits im 8. Semester und studiere Phonetik im Hauptfach und in den Nebenfächern Pädagogik (Schwerpunkt Gesundheitspädagogik) und Psychologie (Entwickungspsychologie und Sozialpsychologie) in Trier. Am Anfang meines Studiums wurde mir von Studienberatern bestätigt, dass es nach dem Studium möglich wäre ein einjähriges Praktikum und damit die Ausbildung zur klinschen Neurolinguistik zu machen. Seitdem hat sich aber viel geändert und nun weiss ich nicht, ob ich überhaupt noch eine Möglichkeit habe klinische Neutolinguistin zu werden. Da ich kurz vor dem Abschluss stehe ist eine Änderung der gesetzten Schwerpunkte kaum mehr möglich. Gibt es noch Möglichkeiten durch den EMCL-Studiengang und Praktika eine Zulassung zu bekommen? Müsste dazu meine Magisterarbeit einen dementsprechenden Schwerpunkt enthalten? Wenn ja, worauf muss ich achten? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? |
| Anwort
des BKL: |
Grundsätzlich qualifiziert der European Master nur theoretisch; er ist als wissenschaftlicher Aufbaustudiengang konzipiert und ausdrücklich nicht mit einer Therapie-Lizenz versehen. Es ist eher ein Programm für Studenten, die neurolinguistisch unspezifisch studiert haben. Praktika im EMCL sind auf 8-12 Wochen begrenzt und bilden reine Forschungspraktika. Eine therapiepraktische Seite ist nicht vorgesehen. Insofern wird in erster Linie die Theorie gefördert. Die Praktika des EMCL können deshalb die Postgraduiertenausbildung des BKL (LiP) nicht ersetzen. Mangelnde Studienvoraussetzungen zur Klinischen Linguistik (BKL) sollten m.E. aber aufgeholt werden dürfen. Gerade in der Theorielastigkeit des EMCL sehe ich dafür gute Chancen. Der EMCL schließt auch mit einer schriftlichen Hausarbeit ab. Insofern sollte, falls die übrigen Studienleistungen nicht zu weit von der Klinik entfernt liegen, eine Einzelfallprüfung die LiP-Zulassung ermöglichen.
Frank Ostermann, 2. Vorsitzender des BKL
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European Master in Clinical Linguistics (EMCL)
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Frage: |
Ich werde ein Vorpraktikum in der sprachtherapeutischen Abteilung einer Reha-Klinik machen, das ich mir nach Aufnahme des Studiums in Bielefeld oder Potsdam anrechnen lassen möchte. Macht der BKL Angaben zu einer eventuell vorgeschriebenen Stundenzahl pro Woche? (Von den Universitäten wird lediglich ein 3-monatiges Praktikum bis zum Ende des Grundstudiums gefordert.) Liegen die Richtwerte bei denen für Logopäden (= 30 Std./Woche)? |
| Anwort
des BKL: |
Die Praktikumsanforderungen des BKL - 3monatiges ganztägiges Praktikum während des Studiums und ein einjähriges ganztägiges supervidiertes Postgraduiertenpraktikum an ausgewählten klinischen Einrichtungen entspricht in Umfang und Qualität den Anforderungen der Logopädie-Ausbildung. Die Studienordnungen in Bielefeld und Potsdam sind - was Praktika anbetrifft - nur zum Teil an den Ausbildungsrichtlinien für Praktika der sprachtherapeutischen Berufsgruppen in Deutschland orientiert. Wenn Sie nach Abschluss Ihres Studiums eine Anerkennung durch den BKL möchten, benötigen Sie daher Praktikumsnachweise, die über das hinaus gehen, was von universitärer Seite verlangt wird. Die Details entnehmen Sie bitte den Ausbildungsrichtlinien des BKL.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Frage: |
Ich befinde mich derzeit im 2. Jahr der Ausbildung zur Logopädin an einer staatlichen Berufsfachschule. Nach dem Examen würde ich gerne klinische Linguistik studieren. Würde mir die 3-jährige Ausbildung angerechnet werden bzw. kann das Studium durch die bereits abgeschlossene Ausbildung verkürzt werden? |
| Anwort
des BKL: |
Nach den BKL-Ausbildungsrichtlinien kann das für eine Anerkennung als Klinischer Linguist (BKL) obligatorische Postgraduiertenpraktikum (LiP) bei einer abgeschlossenen Logopädieausbildung entfallen. Sie benötigen für eine Anerkennung dann nur noch ein Studium, das den Ausbildungsrichtlinien des BKL entspricht. Ob Ihnen die Logopädieausbildung in irgendeiner Form auf ein Studium der Klinischen Linguistik angerechnet werden kann, hängt von der Studien- bzw. Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs ab. Diese Frage richten Sie deshalb am Besten an die Universität, an der Sie studieren möchten. Einen Überblick über deutsche Studiengänge in Klinischer Linguistik finden Sie auf unserer Website unter Universitäten-Deutschland.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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Info Universitäten
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Frage: |
Ich habe letztes Jahr den MSc Language Pathology an der University of Newcastle, England absolviert (Erststudium: MA Linguistik/Anglistik, Uni Bremen) und arbeite zur Zeit in Newcastle als Speech & Language Therapist. Ich wuerde gerne wissen, wie mein englischer Abschluss in Deutschland anerkannt wird. Erkennt der BKL die Qualifikation zum 'Speech&Language Therapist' als Aequivalent zum 'Klinischen Linguisten' an? |
| Anwort
des BKL: |
Die Qualifikation zum "Speech&Language Therapist" im Rahmen eines Aufbaustudiengangs, wie er z.B. in Newcastle angeboten wird, kann dann durch den BKL anerkannt werden, wenn die praktischen Anteile incl. Supervision umfangreich genug sind, d.h. bei etwa 1700 Stunden liegen. Darüber hinaus muss das Erststudium den Ausbildungsrichtlinien des BKL entsprechen. Ist letzteres nicht in vollem Umfang der Fall, wird die Titelvergabe "Klinische/r Linguist/in (BKL)" im Einzelfall entschieden, d.h. nach einer Prüfung aller Ausbildungsnachweise. Eine LiP-Zulassung steht für Personen, die nach einem Studium in Deutschland die Qualifikation zum "Speech&Language Therapist" erworben haben, außer Frage (falls dies überhaupt gewünscht wird).
Frank Ostermann, Postgraduiertenkommission des BKL
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Frage: |
Kann ich nach dem Studium "Allgemeine und theoretische Linguistik" in Potsdam auch ein 1-jähriges Praktikum zum Klinischen Linguisten machen? Falls ja, wo ist es möglich?" |
| Anwort
des BKL: |
Nach den Ausbildungsrichtlinien des BKL setzt die Zulassung zum Postgraduiertenpraktikum ein Studium mit dem Studienschwerpunkt Störungen der Sprache und der Sprechmotorik voraus, der von der Hochschule ausdrücklich bescheinigt werden muss. Außerdem ist der Nachweis bestimmter Nebenfächer (Psychologie, Neurologie oder Sprachheilpädagogik), bestimmter Studieninhalte (s. Studium), sowie eines dreimonatigen, vom BKL anerkannten studienbegleitenden Praktikums für eine Zulassung zum Postgraduiertenpraktikum erforderlich. Durch ein Studium der "Allgemeinen und theoretischen Linguistik" in Potsdam erfüllen Sie diese Voraussetzungen nur teilweise. Falls Sie noch im Grundstudium sind, sollten Sie deshalb in den Diplomstudiengang Patholinguistik in Potsdam wechseln. Falls Sie schon kurz vor dem Examen stehen, können Sie die vom BKL verlangten Qualifikationen für eine Zulassung zum Postgraduiertenpraktikum wahrscheinlich nicht mehr innerhalb Ihres Studiums erwerben. In diesem Fall könnten Sie versuchen, sich durch einen Aufbaustudiengang im Bereich Klinische Linguistik zu qualifizieren. Solche Aufbaustudiengänge werden an verschiedenen Universitäten im europäischen und außereuropäischen Ausland angeboten (s. Universitäten). Die Anerkennung eines solchen Aufbaustudiums durch den BKL hängt von den Studieninhalten ab. Sie basiert in jedem Fall auf einer Einzelfallentscheidung durch die Postgraduiertenkommission des BKL. Das Aufbaustudium würde das Postgraduiertenpraktikum nicht überflüssig machen, und zwar auch dann nicht, wenn Praktika integriert wären. Zur zweiten Frage: Über Praktikumsplätze für Postgraduiertenpraktika informiert die Seite Praktika (PP) auf der BKL-Website.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
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BKL-Ausbildungsrichtlinien: Studium
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Ich bin Studentin der "Klinischen Linguistik" an der Universität Bielefeld im 5. Semester. Ich bin an Informationen bezüglich meines Studiengangs, was die Möglichkeiten und Chancen eines LIP's nach Abschluß meines Studiums betrifft, sehr interessiert. Darüberhinaus wüßte ich gerne über die Unterschiede zu dem Studium der "Sprechwissenschaft und Psycholinguistik" mit dem Schwerpunkt "Sprachpathologie" an der Ludwig-Maximilian-Universität in München, im Bezug auf das LIP, Bescheid. |
| Anwort
des BKL: |
Unabhängig davon, an welcher Universität eine Person das Fach klinische, Patho-/Neuro-/Psycho-Linguistik studiert, um die Zulassung zum Postgraduiertenpraktikum zu erhalten (und damit auch letztendlich später die Zusatzbezeichnung Klinischer Linguist (BKL)) gelten die Bestimmungen des BKL einheitlich. Selbst wenn also an der einen Universität ein mehr oder weniger langes, supervidiertes Praktikum integriert ist, muß trotzdem eine LiP Zeit nach den Richtlinien des BKL geleistet werden, d.h. also unter Supervision eines internen und eines externen Supervisors, die vom BKL anerkannt sein müssen. Die Zulassung zum LiP wird nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen durch die Postgraduiertenkommission gegeben. Wird also an Universitäten wie Potsdam, Bielefeld oder München (Psycholinguistik) nach den Richtlinien des BKL studiert, sollte es keine Zulassungsschwierigkeiten geben.
Gabriele Seggewies, BKL-Geschäftsstelle
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