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Datum:
04.12.2000 - drucken -
Frage:
Kann ich nach dem Studium "Allgemeine und theoretische Linguistik" in Potsdam auch ein 1-jähriges Praktikum zum Klinischen Linguisten machen? Falls ja, wo ist es möglich?"
Anwort des BKL:
Nach den Ausbildungsrichtlinien des BKL setzt die Zulassung zum Postgraduiertenpraktikum ein Studium mit dem Studienschwerpunkt Störungen der Sprache und der Sprechmotorik voraus, der von der Hochschule ausdrücklich bescheinigt werden muss. Außerdem ist der Nachweis bestimmter Nebenfächer (Psychologie, Neurologie oder Sprachheilpädagogik), bestimmter Studieninhalte (s. Studium), sowie eines dreimonatigen, vom BKL anerkannten studienbegleitenden Praktikums für eine Zulassung zum Postgraduiertenpraktikum erforderlich. 
Durch ein Studium der "Allgemeinen und theoretischen Linguistik" in Potsdam erfüllen Sie diese Voraussetzungen nur teilweise. Falls Sie noch im Grundstudium sind, sollten Sie deshalb in den Diplomstudiengang Patholinguistik in Potsdam wechseln. Falls Sie schon kurz vor dem Examen stehen, können Sie die vom BKL verlangten Qualifikationen für eine Zulassung zum Postgraduiertenpraktikum wahrscheinlich nicht mehr innerhalb Ihres Studiums erwerben. In diesem Fall könnten Sie versuchen, sich durch einen Aufbaustudiengang im Bereich Klinische Linguistik zu qualifizieren. Solche Aufbaustudiengänge werden an verschiedenen Universitäten im europäischen und außereuropäischen Ausland angeboten (s. Universitäten). Die Anerkennung eines solchen Aufbaustudiums durch den BKL hängt von den Studieninhalten ab. Sie basiert in jedem Fall auf einer Einzelfallentscheidung durch die Postgraduiertenkommission des BKL. 
Das Aufbaustudium würde das Postgraduiertenpraktikum nicht überflüssig machen, und zwar auch dann nicht, wenn Praktika integriert wären.
Zur zweiten Frage: Über Praktikumsplätze für Postgraduiertenpraktika informiert die Seite Praktika (PP) auf der BKL-Website.
Dr. Norbert Rüffer (BKL)
Links:
BKL-Ausbildungsrichtlinien: Studium
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