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Datum:
23.02.2009 - drucken -
Frage:
Ich studieren derzeit Sprachwissenschaft an der Uni Konstanz. Dort wird auch ein Masterstudiengang "Speech and Language Processing" angeboten und ich überlege mir ob ich diesen absolvieren soll. Ich würde gerne im Bereich der Sprachtherapie arbeiten. Ich weiß, dass dieser Studiengang nicht voll von Ihnen anerkannt wird, aber wird er denn teilweise anerkannt? Und wenn ja was müsste ich noch zusätzlich für eine Ausbildung machen, damit er voll anerkannt wird? Um auch Kassenzulassung zu bekommen und so weiter....
Anwort des BKL:
Der BKL erkennt nur die Masterabschlüsse in Potsdam, Bielefeld und Marburg uneingeschränkt an. In allen anderen Fällen eines Studiums der Klinischen Linguistik legt der BKL seine (!) Ausbildungsrichtlinien bei einer Entscheidung über eine mögliche Anerkennung zugrunde. Diskrepanzen zwischen den theoretischen Qualifikationen, die Sie im Rahmen eines Studiums in Konstanz erwerben würden, und dem, was der BKL fordert, müssten Sie dann durch eine ergänzende theoretische Ausbildung - z.B. in Form von (vom BKL anerkannten) Fortbildungen - ausgleichen.
Über die theoretische Ausbildung hinaus verlangt der BKL für eine Anerkennung eine ergänzende klinische Ausbildung in Form eines dreimonatigen studienbegleitenden und einjährigen Postgraduiertenpraktikums an einer vom BKL anerkannten Einrichtung. Bei einem Masterstudium in Potsdam, Bielefeld oder Marburg wird die in das Studium integrierte praktische Ausbildung vom BKL anerkannt, d.h. ein zusätzliches Postgraduiertenpraktikum kann entfallen.
Dr. Norbert Rüffer
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