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BKL-Ausbildungsrichtlinien

III. Abschnitt:
Praktische Ausbildung
während des Studiums

§ 8 Praktikum während des Studiums

(1) Es ist ein ganztägiges Praktium zu absolvieren, das nach Möglichkeit während oder unmittelbar nach der Beendigung des Grundstudiums stattfinden soll. Diesbezügliche Ausnahmen sind mit der Postgraduiertenkommission zu vereinbaren.

(2) Die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen gelten für Studiengänge bzw. -schwerpunkte, bei denen es sich nicht um ein grundständiges Studium Klinische Linguistik mit kultusministerieller Genehmigung handelt.


§ 9 Dauer und Ort des Praktikums

(1) Es ist ein dreimonatiges Praktikum zu absolvieren, in dem mindestens 450 Praktikumsstunden nachgewiesen werden müssen.

(2) Dieses Praktikum kann an mehreren klinischen Einrichtungen, in sprachtherapeutischen Praxen und sprachheilpädagogischen Einrichtungen durchgeführt werden. Dabei beträgt die Verweildauer pro Einrichtung jedoch mindestens vier Wochen.


§ 10 Betreuung während des Praktikums

Die Betreuung während des Praktikums hat durch erfahrene Sprach-therapeuten zu erfolgen.


§ 11 Inhalte des Praktikums

(1) Im Vordergrund des Praktikums stehen Hospitationen. Bei diesen sollen möglichst viele Arbeitsbereiche, Diagnoseverfahren, Therapieansätze und Methoden in Einzel- und Gruppentherapie der Klinischen Linguistik bei verschiedenen Altersgruppen und Störungsbildern, also neurogenen Sprach-, Sprech-, Schluck-, Kommunikations- und Stimmstörungen sowie Sprachentwicklungsstörungen/-verzögerungen, kennengelernt werden.

(2) Die Praktikanten sollen aktiv an der Untersuchung der Patienten, der Therapieplanung und der Durchführung von Therapieeinheiten teilnehmen. Die Erfahrungen während dieses Praktikums sollen eine kritische Reflexion des bisherigen theoretischen Wissens vor allem des klinischen Hintergrundes einleiten und den Studenten die Möglichkeit bieten, sich aktiv mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ihnen die Tätigkeit im Bereich der Klinischen Linguistik zusagt.

(3) Während des Praktikums müssen die Studenten zudem an interdiszilinären haus- und abteilungsspezifischen Fall- und Teambesprechungen teilnehmen können und sie sollten die Möglichkeit haben, bei der Angehörigenberatung zu hospitieren.

(4) Während des Praktikums ist ein Praktikumstagebuch zu führen.