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BKL-Ausbildungsrichtlinien
III. Abschnitt:
Praktische Ausbildung
während des Studiums 
§
8 Praktikum während des Studiums
(1)
Es ist ein ganztägiges Praktium zu absolvieren,
das nach Möglichkeit während oder unmittelbar
nach der Beendigung des Grundstudiums stattfinden soll.
Diesbezügliche Ausnahmen sind mit der Postgraduiertenkommission
zu vereinbaren.
(2) Die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen gelten
für Studiengänge bzw. -schwerpunkte, bei denen
es sich nicht um ein grundständiges Studium Klinische
Linguistik mit kultusministerieller Genehmigung handelt.
§ 9 Dauer und Ort des Praktikums
(1)
Es ist ein dreimonatiges Praktikum zu absolvieren, in
dem mindestens 450 Praktikumsstunden nachgewiesen werden
müssen.
(2) Dieses Praktikum kann an mehreren klinischen Einrichtungen,
in sprachtherapeutischen Praxen und sprachheilpädagogischen
Einrichtungen durchgeführt werden. Dabei beträgt
die Verweildauer pro Einrichtung jedoch mindestens vier
Wochen.
§ 10 Betreuung während des Praktikums
Die
Betreuung während des Praktikums hat durch erfahrene
Sprach-therapeuten zu erfolgen.
§ 11 Inhalte des Praktikums
(1)
Im Vordergrund des Praktikums stehen Hospitationen.
Bei diesen sollen möglichst viele Arbeitsbereiche,
Diagnoseverfahren, Therapieansätze und Methoden
in Einzel- und Gruppentherapie der Klinischen Linguistik
bei verschiedenen Altersgruppen und Störungsbildern,
also neurogenen Sprach-, Sprech-, Schluck-, Kommunikations-
und Stimmstörungen sowie Sprachentwicklungsstörungen/-verzögerungen,
kennengelernt werden.
(2) Die Praktikanten sollen aktiv an der Untersuchung
der Patienten, der Therapieplanung und der Durchführung
von Therapieeinheiten teilnehmen. Die Erfahrungen während
dieses Praktikums sollen eine kritische Reflexion des
bisherigen theoretischen Wissens vor allem des klinischen
Hintergrundes einleiten und den Studenten die Möglichkeit
bieten, sich aktiv mit der Frage auseinanderzusetzen,
ob ihnen die Tätigkeit im Bereich der Klinischen
Linguistik zusagt.
(3) Während des Praktikums müssen die Studenten
zudem an interdiszilinären haus- und abteilungsspezifischen
Fall- und Teambesprechungen teilnehmen können und
sie sollten die Möglichkeit haben, bei der Angehörigenberatung
zu hospitieren.
(4) Während des Praktikums ist ein Praktikumstagebuch
zu führen.
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