|
BKL-Ausbildungsrichtlinien
I. Abschnitt: Einführung 
§
1 Aufgabenbereich
Der
Klinische Linguist (BKL) ist Spezialist für die
linguistische und phonetische Analyse pathologischer
sprachlicher Strukturen und Prozesse, für deren
Therapie und für die Beratung. Er ist zur Ausübung
selbständiger Tätigkeiten in der Diagnostik
und Therapie zentralorganisch bedingter Sprach-, Sprech-,
Schluck-, Kommunikations- und Stimmstörungen im
Kindes- und Erwachsenenalter sowie in der Forschung
und Lehre befähigt und berechtigt.
|