Konsenspapier zur Schaffung eines einheitlichen Ausbildungsprofils im Bereich Sprachtherapie in Deutschland
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Das vorliegende Konsenspapier wurde von der Konferenz der akademischen Sprachtherapeuten Deutschlands (KaSD) erarbeitet und verabschiedet. Folgende Berufsverbände waren unter Leitung des KaSD-Vorsitzenden Theo Borbonus, 2. Bundesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. (dgs), beteiligt:
Bundesverband Klinische Linguistik e.V. (BKL) Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer e.V. (dba) Deutscher Bundesverband der Sprachheilpädagogen e.V. (dbs) Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) Deutscher Bundesverband Klinischer Sprechwissenschaftler e.V. (DBKS)
Das Ausbildungsprofil dokumentiert das Einvernehmen der Berufsverbände über das Berufsbild der Sprachtherapeutin/des Sprachtherapeuten und die zukünftige gemeinsame Ausbildungstruktur. Es beschreibt grundlegende Inhalte des Studiums im Sinne eines Kerncurriculums. Die obligatorischen Inhalte dieses Curriculums sind in der Tabelle (s. Punkt III.) aufgeführt. Je nach Profil der Ausbildungsstätte können dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden.
I. Studienstruktur Im Hochschulstudiengang „Sprachtherapie“ werden die Studierenden umfassend, wissen-schaftlich und praxisbezogen auf die sprachtherapeutische Arbeit mit Menschen jeden Alters vorbereitet, die von Kommunikationsstörungen (Störungen der Sprache, des Sprechens und der Stimme) sowie Störungen der Schluckfunktion betroffen sind. Das Studium vermittelt die notwendigen Grundlagen, Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, um die Studierenden zu eigenverantwortlichem diagnostischen und therapeutischen Handeln, zu wissenschaftlicher Arbeit und zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu befähigen. Das Studium umfaßt 8 Semester Regelstudienzeit mit einem darauf folgenden Prüfungs-semester. Der Studienumfang beträgt ca. 170 SWS. Aufgrund des praxisbezogenen Anteils des Studienganges soll eine quantitative und qualitative Auswahl der Studierenden verbindlich geregelt werden. Das Studium endet mit einem berufsqualifizierenden Hochschul-Abschluss.
II. Eingangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife
mindestens achtwöchiges Informationspraktikum vor dem Studium
Nachweis der persönlichen Eignung (z.B. phoniatrisches Gutachten, Stimm- und Sprachgebrauch, Musikalität, Bewerbungsgespräch)
III. Hochschulstudium Professionelle diagnostische und therapeutische Tätigkeit erfordert wissenschaftliche, theoretische und praktische Kompetenzen. Das Studium bereitet umfassend auf die diagnostische, therapeutische und beratende Arbeit vor und befähigt zur wissenschaftlich begründeten Überprüfung der angewandten Therapie- und Diagnosemethoden (Evaluation). Um die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Fachgebiets und Verbesserungen der Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten voranzutreiben, werden die Studierenden mit forschungsorientiertem Arbeiten vertraut gemacht.
Die folgende Tabelle gibt einen Startseite über die Gewichtung der einzelnen Bereiche im Studiengang Sprachtherapie am Beispiel der Eckdatenverordnung NRW.
STUDIENBEREICHE 1. Wissenschaftliche Grundlagen der Sprachtherapie: 70 Semesterwochenstunden
Biomedizinische Grundlagen der Kommunikations- und Schluckstörungen
Linguistik, Psycholinguistik, Phonetik/Phonologie
Psychologie
Pädagogik, Heilpädagogik
Soziologie, Sozial-, Behinderten- und Berufsrecht
Qualitative und quantitative Forschungsmethoden
2. Theorie und Praxis der Sprachtherapie: 52 Semesterwochenstunden
Grundlagen: Einführung in die Sprachpathologie Grundlagen der Diagnostik Grundlagen sprachtherapeutischen Handelns
Anleitung zu Anamnese, Diagnostik, Therapie und Beratung bei allen Störungsbildern
Qualitätsmanagement
Fachspezifische persönliche Kompetenzen
Projektstudien
3. Klinisch-praktische Ausbildung: 34 Semesterwochenstunden
Hochschulintern: supervidierte Diagnostik supervidierte Therapie
Externe Praktika
Hospitationen
4. Wahlfreies Studium: 14 Semesterwochenstunden
Gesamt: 170 Semesterwochenstunden
Innerhalb der Studienbereiche 1 bis 4 werden folgende Inhalte abgedeckt:
1. Wissenschaftliche Grundlagen der Sprachtherapie
Biomedizinische Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie der Sprech-, Stimm- und Hörorgane;
Fachbezogene Inhalte aus HNO-Heilkunde, Audiologie, Phoniatrie, Pädaudiologie Neurologie, Neurowissenschaften Pädiatrie Geriatrie Psychiatrie, Psychosomatik Zahnmedizin und Kieferorthopädie
Linguistik, Psycholinguistik: Modelle von Sprache und Kommunikation Phonetik und Phonologie, Neurophonetik Grammatik, Morphologie und Syntax Semantik und Lexik Pragmatik und Kommunikation Spracherwerb Schriftspracherwerb
Psychologie: Entwicklungspsychologie kognitive Psychologie Neuropsychologie medizinische Psychologie
Pädagogik, Heilpädagogik
Soziologie, Sozial-, Behinderten- und Berufsrecht
Qualitative und quantitative Forschungsmethoden
2. Theorie und Praxis der Sprachtherapie Grundlagen:
Einführung in die Sprachpathologie (Ätiologie und Symptomatologie bei allen Störungsbildern in allen Altersgruppen)
Grundlagen der Diagnostik (informelle und standardisierte Untersuchungsverfahren, Testkonstruktion, Testdurchführung, Anamneseerhebung, strukturierte Verhaltensbeobachtung, sprachwissenschaftliche Analyseverfahren, psychometrische Verfahren, Gutachtenerstellung)
Grundlagen sprachtherapeutischen Handelns (Therapietheorien und –modelle, Kommunikations- und Interaktionstheorien, Therapiemethodik und –didaktik, Therapieplanung, Berichterstellung, Berufsethik)
Anleitung zu Anamnese, Therapie und Beratung bei folgenden Störungsbildern:
Störungen der Spracherwerbs (phonetische/phonologische Störungen, Entwicklungsdysphasien, Sprachentwicklungsverzögerungen und –störungen)
Zentrale Sprach- und Sprech- und Stimmstörungen (Aphasie, Dysarthrophonie, Sprechapraxie)
Stimmstörungen (organische, funktionelle und psychogene Störungen)
Schluckstörungen (zentral oder peripherorganisch bedingt)
Dysglossien (LKGS-Spalten)
Rhinophonien, Rhinolalien
orofazialen Dysfunktionen (Dysgnathien, Dyskinesien, Paresen)
Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
Psychogenen Kommunikationsstörungen (Mutismus, Sprechangst, Logophobie)
Störungen des Schriftspracherwerbs oder des Schriftsprachgebrauchs
Zustand nach Operationen im Hals- oder Kopfbereich
Kommunikationsstörungen im Zusammenhang mit:
Hörschäden
Körperbehinderungen
geistigen Behinderungen
neuropsychologischen Beeinträchtigungen
Qualitätsmanagement:
Sicherung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (Basisdokumentation, Patientenbefragung u.a.)
Methoden zur Evaluation des Therapieprozesses (Effektivitätsmessung, Therapieverlaufsstudien etc.)
Selbst- und Fremdevaluation
Fachspezifische persönliche Kompetenzen:
Sprecherziehung und Stimmbildung
Singstimm- und Musikalitätsbildung
Hörschulung
Rhetorik
Selbsterfahrung zu Gesprächsführung, Kommunikation und Interaktion
Projektstudien:
Vertiefung eines Wissensgebiets
Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten
Mitarbeit an der Konzeption und Durchführung wissenschaftlicher Projekte
Erstellung einer abschließenden wissenschaftlichen Hausarbeit
3. Klinisch-praktische Ausbildung Das Studium der Sprachtherapie enthält umfangreiche praktische Anteile in Form von Methodenlehre, Kasuistik, eigener Praxiserfahrung und Supervision, die unter Anleitung von qualifizierten und erfahrenen Sprachtherapeutinnen durchgeführt werden. Die klinisch-praktische Ausbildung erfolgt grundlegend hochschulintern (Anleitung und Supervision durch die in den Ausbildungsstätten Lehrenden, Hospitationen) und wird durch externe Praktika ergänzt.
Hochschulintern:
supervidierte Diagnostik bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen;
supervidierte Therapie bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Hochschulextern:
Insgesamt sollen 7 Praktika in folgenden Bereichen durchgeführt werden (entsprechend den IALP-Richtlinien): a) 4 klinisch-therapeutische Praktika mit folgenden Schwerpunkten: Sprachentwicklungsstörungen Redeflussstörungen Stimmstörungen Zentrale Sprach- und Sprechstörungen b) 3 Forschungspraktika, z.B. als Einzelfallstudien, (Weiter-)Entwicklung diagnostischer und therapeutischer Materialien, Konzeptionen, Evaluationsstudien etc.
Die Durchführung kann in Form von Blockpraktika während der vorlesungsfreien Zeit (Dauer: mind. 4 Wochen) oder im Rahmen eines Praxissemesters erfolgen. Die Praktika werden in geeigneten Einrichtungen (siehe: „Gemeinsame Zulassungsempfehlungen der Spitzenverbände der GKV nach § 124 Abs. 4 SGB V“) abgeleistet; als geeignet gelten auch Einrichtungen, die von einem von der Hochschule und von den Berufsverbänden zugelassenen Mentor geleitet werden. Der Umfang der supervidierten Diagnostik- und Therapiezeit (mit Patienten) beträgt insgesamt 320 Stunden. Davon sind mindestens die Hälfte der Stunden unter Ausbildungssupervision der Hochschule zu leisten.
4. Wahlfreies Studium Im Bereich des Wahlfreien Studiums haben die Studierenden Gelegenheit, ergänzende Fachkenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, z.B. in folgenden Gebieten:
Beratungs- und Gesprächsführungskompetenzen,
Interdisziplinäre Zusammenarbeit,
Computergestützte Lern- und Arbeitsverfahren,
Fachsprache Englisch,
Gesang, Instrumentalspiel
etc.
IV. Studienabschluss: Das Studium endet mit einer akademischen Prüfung (Diplom, Magister, Master. Diese enthält folgende Anteile:
Angeleitete wissenschaftliche Hausarbeit
Klausuren
Mündliche Prüfungen
Prüfungsbehandlung (Diagnostik, Therapie)
V. Postgraduale Berufspraxis An das Studium schließt sich eine zweijährige berufspraktische Erfahrungszeit unter Supervision an.
Köln, den 27. Oktober 2000
Dr. Anneliese Kotten Vorsitzende des Bundesverbandes Klinische Linguistik e.V. (BKL)
Marion Walke Vorsitzende des Deutschen Bundesverbandes der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer e.V. (dba)
Dietlinde Schrey-Dern Vorsitzende des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl)
Volker Maihack Vorsitzender des Deutschen Bundesverbandes der Sprachheilpädagogen e.V. (dbs)
Dr. Susanne Zimmermann Vorsitzende des Deutschen Bundesverbandes Klinischer Sprechwissenschaftler e.V. (DBKS)
Grundlagen-Literatur: Gemeinsames Eckpunktepapier des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. dbl und der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik dgs/AGFAS zur Ausbildung eines wissenschaftlich begründeten Heilberufs „Sprachtherapie“
IALP-Guidelines for Initial Education in Logopedics
Europäisches Berufsprofil der Logopäden (CPLOL)
Berufsprofil Sprachtherapeutin (KaSD)
* Im vorliegenden Papier dient die weibliche Form zur Bezeichnung beider Geschlechter „Sprachtherapeutin/Sprachtherapie“ vorbehaltlich einer genaueren Sprachregelung
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